Denkmalgeschützte Immobilien – lohnendes Investment mit historischem Charakter
Ob Altbaujuwel oder Industrieloft aus der Moderne: Denkmalgeschützte Objekte sind oftmals der wichtigste Blickfang in ihrer Nachbarschaft. Darüber hinaus haben sie jedoch das Potenzial, außergewöhnlich stark im Wert zu steigen. Das liegt nicht nur an den steuerlichen Vorteilen, sondern auch an der guten Vermietbarkeit sowie der simplen Tatsache, dass das Angebot an historischen Immobilien begrenzt ist. Doch wie können diese Potenziale richtig genutzt werden?
Potenziale durch richtige Sanierung ausschöpfen
Bei Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sind es vor allem die Steuererleichterungen, die die Investoren locken. So lassen sich Sanierungsmaßnahmen, die in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind, hierbei über einem Zeitraum von zwölf Jahren zu 100 Prozent steuerlich absetzen. Zusätzlich können hierbei bis zu 35 Prozent des Kaufpreises als Steuerrückfluss generiert werden, der einer schnellen Entschuldung dienen kann. Nach Ablauf der Spekulationsfrist kann der Erlös des Weiterverkaufs zudem steuerfrei vereinnahmt werden.
Damit jedoch aus den vermeintlichen Vorzügen eines solchen Objekts auch ein nachhaltig lukratives Investment wird, ist die richtige Planung und Vorgehensweise hierbei entscheidend. Wichtig ist den Steuervorteil nicht durch Formfehler zu verlieren, beispielsweise wenn von den Eigentümern nicht rechtzeitig ein Antrag auf die steuerliche Bescheinigung bei der zuständigen Behörde gestellt wurde. Konkret bedeutet das, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme gestellt werden muss, da andernfalls eine Abschreibung der Kosten nicht mehr möglich ist. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Immobilie in der Denkmalliste der entsprechenden Stadt aufgeführt ist.
Da die steuerliche Subvention nur für Bauten gilt, die denkmalgeschützt sind, ist ebenso bei der Durchführung der Sanierung selbst Vorsicht geboten. Denn sollten im Zuge dessen beispielsweise Stuckelemente oder historische Monumente entfernt werden, wird der Denkmalschutz aufgehoben, woraufhin auch die Möglichkeit einer Abschreibung entfällt. Das tückische hierbei: Bereits kleinere Veränderungen, die den heutigen Modernisierungsstandards entsprechen, können die steuerliche Erstattung gefährden. Dabei kann es sich bereits um das Einsetzen einer modernen Tür oder eines Fensters handeln, das nicht aus Holz gefertigt ist.
Neben den steuerlichen Vorteilen, die ein solcher Erwerb mit sich bringt, ist es in erster Linie jedoch auch der individuelle Charme der jeweiligen Bauzeit, die das Objekt ausstrahlt, was hier von Bedeutung ist und überzeugt. So kann hiermit wertvolle Stadtgeschichte erhalten und gefördert werden, wobei sich die Immobilie selbst mit ihrer Einzigartigkeit auch am Markt und bei den Mietern durchsetzen wird.
Denkmalimmobilien werten die Lage auf
Denkmalgeschützte Immobilien haben jedoch noch einen weiteren Vorteil: Sie werten nachweislich die Mikrolage auf – und somit alle anderen Immobilien im direkten Umfeld. Ein Entwickler, der mehrere Objekte in derselben Lage realisiert, kann also gleich doppelt profitieren. Doch auch für diejenigen Akteure, die selbst keine Denkmalimmobilien besitzen, kann ein Blick auf die historischen Gebäude in der Nachbarschaft durchaus lohnen. Schließlich profitieren auch ihre Objekte von den positiven Effekten.