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Der Berliner Mietendeckel – rechtmäßig oder nicht?

Im Oktober wurde der Berliner Mietendeckel beschlossen. Doch es gibt ernst zu nehmende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Trotz vieler Unklarheiten soll das Gesetz bis Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wir haben die Hintergründe zum Thema Rechtmäßigkeit für Sie zusammengefasst. Und wie genau soll der Mietendeckel überhaupt funktionieren?

Neue Mietobergrenzen durch den Mietendeckel

Grundsätzlich werden im neuen Gesetz zur Mietenbegrenzung drei wichtige Regelungen genannt: Zum einen sieht der Entwurf einen Mietenstopp von fünf Jahren vor. Das bedeutet, dass ab Januar 2020, rückwirkend zum 18. Juni 2019, die Mieten von knapp 1,5 Millionen Bestandswohnungen in Berlin eingefroren werden sollen. Diese Regelung gilt für alle bestehenden Verträge sowie für Häuser, die vor 2014 gebaut wurden. Frühestens im Jahr 2022 dürfen Vermieter gegebenenfalls einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent jährlich von ihren Mietern verlangen. Zum anderen wird eine verbindliche Mietobergrenze festgelegt, die sich an der Lage der Wohnung und am Baujahr orientiert, auf Grundlage des 2013 erfassten Mietspiegels. Zusätzlich sollen Anträge auf Mietabsenkungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, sofern die Miete mehr als 20 Prozent über der festgelegten Maximalhöhe liegt.

Der Mietendeckel ist umstritten

Die Frage, ob der Mietendeckel in dieser Form verfassungskonform ist, wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert, ist jedoch nicht leicht zu beantworten. Hierzu haben bereits etliche Parteien, Verbände sowie die Berliner Senatskanzlei diverse juristische Gutachten erstellen lassen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Experten zufolge dürfte es rechtlich zweifelhaft sein, ob sich eine Rückdatierung der gesetzlichen Regelung auf den 18. Juni 2019 überhaupt durchsetzen lässt. Darüber hinaus sehen Kritiker in der Mietobergrenze einen zu starken Eingriff in das Vertragsrecht. Bezüglich der Rechtmäßigkeit des Mietendeckels wird noch eine ganz andere Rechtsfrage diskutiert: Ob es einer Landesregierung gestattet ist, Vorgaben für das Mietrecht zu machen, das jedoch gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt und demnach auch nicht auf Landesebene beschlossen werden kann. Denn die Kompetenz für das Mietrecht liegt grundsätzlich beim Bund. Darauf verweisen auch die Kritiker des Mietendeckels und bezweifeln die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Der Berliner Senat bezieht sich in seiner Argumentation hingegen auf das „Recht des Wohnungswesens“, das durchaus in der Kompetenz der Länder liegt. Bezüglich dieser Argumentation sind sich Juristen ebenfalls uneinig.

Fest steht jedoch: Das letzte Wort zum Mietendeckel hat das Verfassungsgericht. Es bleibt also abzuwarten.