Berlin, Germany skyline on the Spree River.

Der Berliner Mietendeckel – Folgen für Mieter und Vermieter

Der Berliner Mietendeckel soll Anfang 2020 in Kraft treten und die politische Diskussion über das neue Gesetz spaltet aktuell die deutsche Hauptstadt. Um den stark gestiegenen Wohnkosten entgegenzuwirken, soll das Gesetz die Mietpreise der rund 1,5 Millionen Berliner Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 fertiggestellt wurden, auf dem Stand vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre einfrieren – inklusive Obergrenzen für Neuvermietungen und Begrenzungen für Bestandsmieten.

Noch ist unklar, ob und wie der Mietendeckel den Berliner Wohnungsmarkt verändern wird. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Konsequenzen sich durch den Gesetzesentwurf für Mieter und Vermieter am Berliner Wohnungsmarkt ergeben.

Mietendeckel – Herausforderungen für private Vermieter

Eine Folge für den Berliner Wohnungsbestand könnte sein, dass Vermieter durch die gedeckelten Mieten weniger in die Bestände reinvestieren. Denn jene Kosten lassen sich nicht mehr so einfach wie früher auf die Mieter umlegen – Vermieter könnten deshalb auf nicht unbedingt notwendige Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen verzichten. Vor allem bei privaten Vermietern ist davon auszugehen, dass die Bestände langfristig Schaden nehmen könnten. Zudem dürfte es deutlich schwieriger werden, die aktuellen Klimaziele und Umweltstandards einzuhalten, da weniger Geld für energetische Sanierungen zur Verfügung steht. So könnte der Mietendeckel auch aus ökologischer Sicht problematisch werden.

Genossenschaften, Eigentümer und Mieter könnten ebenfalls in Schwierigkeiten geraten

Doch nicht nur private Vermieter haben mit Einschränkungen zu rechnen. Auch Genossenschaften dürften es beim Thema Modernisierungen und Neubauten nicht leicht haben, da diese ihre Bauvorhaben ebenfalls durch Mieterhöhungen refinanzieren. Dementsprechend könnte der Mietendeckel verhindern, dass Genossenschaften den dringend benötigten Wohnraum anhand von Neubauprojekten schaffen können.

Auch Eigentümer, die angesichts der Niedrigzinsphase Wohnimmobilien erworben haben, dürften unter wirtschaftlichen Druck geraten. Viele haben ein Objekt zur Altersvorsorge erworben und finanzieren dieses durch laufende Mieteinnahmen. Fallen jene aufgrund der Deckelung geringer aus, als ursprünglich geplant wurde, stellt dies ein finanzielles Risiko dar.

Selbst für Mieter ergeben sich Herausforderungen, obwohl diese auf den ersten Blick vom Mietendeckel zu profitieren scheinen. Sollte das Gesetz jedoch nach Inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und gekippt werden, könnten jenen Mietern, welche die Deckelung einklagen, hohe Nachzahlungen drohen. Weiterhin könnte das Gesetz das Angebot am Mietwohnungsmarkt zusätzlich verknappen, da es durch die festgelegten Mietobergrenzen von 3,92 bis zu 9,80 Euro pro Quadratmeter rentabler wird, Objekte zu verkaufen als sie zu vermieten – sofern es die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. Somit könnte der Mietendeckel zu einer weiteren Verknappung am Mietmarkt beitragen.

Mein Fazit: So ambitioniert das Gesetz anfänglich auch klingen mag, birgt es die Gefahr, den Nachfrageüberhang am Berliner Wohnungsmarkt weiterhin zu verstärken. Zudem könnten sich einige Investoren aus dem deutschen Markt zurückziehen. Anstelle von neuen Regulierungen, die Schwierigkeiten sowohl für Mieter, Vermieter als auch für private Eigentümer bergen, sollte lieber in den Neubau investiert werden, um qualitativen und leistbaren Wohnraum zu schaffen und somit zu einer Entspannung am Markt beizutragen.